Erbrecht Oranienburg – Ihr Experte für das gefühlsbetonte Rechtsgebiet.

Der Tod ist Bestandteil unseres Lebens. Ein Todesfall in der Familie ist daher emotional und oft konfliktträchtig. Die familiäre Situation zu erfassen und bestehende Spannungen dennoch zu lösen ist meine Aufgabe.

Die erbrechtlichen Vorschriften sind unübersichtlich und Reich an der Zahl. Um einen Überblick zu erhalten, welche Regelungen zu beachten sind und welche im vorliegenden Fall einschlägig sind, steht Ihnen Rechtsanwalt Marko Jonuleit in Oranienburg zur Seite. Ob das Erstellen eines Testaments, das Beantragen eines Erbscheins, Änderungen und Kosten eines Erbvertrages oder den Überblick über die Erbfolge zu verschaffen – hier wird Ihnen geholfen.

Erbschaft

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Foto Marko Jonuleit - Anwalt für Arbeitsrecht, Erbrecht und Datenschutz in Oranienburg

 

Rechtsanwalt Marko Jonuleit

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Wer Erbe eines Verstorbenen ist, erhält das Vermögen des Verstorbenen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Hierzu gehören auch Schulden des Erblassers. An dieser Stelle sollte gewissenhaft geprüft werden, ob die Ausschlagung des Erbes nicht ratsam ist. Die Prüfung der tatsächlichen Vermögenslage samt Schulden sollte zügig vonstattengehen, da für die Erbausschlagung nur sechs Wochen Zeit bleibt. Betrauen Sie rechtzeitig Rechtsanwalt Marko Jonuleit in Oranienburg mit der Gegenüberstellung der Möglichkeiten und Sie gehen kein ungewolltes Risiko ein.

Hilfreich ist das Beauftragen eines Anwalts im Todesfall auch hinsichtlich der bestehenden Verträge des Verstorbenen. So kann anhand der bekannten Verträge geprüft werden, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und welche Verträge grundsätzlich gekündigt werden sollten.

Erbschein

Ein Erbschein beurkundet, wer Erbe des Verstorbenen ist und ist gleichzeitig ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. Besonders gegenüber Dritten – zum Beispiel Versicherungen; Grundbuchamt oder Banken – hat der Erbschein eine wichtige Bedeutung, denn er legitimiert den Erben. Einen Rechtsanwalt im Erbscheinverfahren zu beauftragen, damit dieser Anwalt den Antrag formuliert und begründet, ist immer anzuraten, soweit:

  • ein handschriftliches Testament vorliegt, welches Unklarheiten hervorbringt
  • mehrere handschriftliche aber sich widersprechende Testamente vorliegen
  • der Erblasser sehr wahrscheinlich testierunfähig war
  • die Möglichkeit besteht, dass das Testament ungültig sein könnte
  • oder bei Zweifel über Erbenstellung oder der jeweiligen Erbquoten

Testament

Zwischen unserm Heut´ und Morgen, keiner weiß, wie lang die Frist.(Weirich, Erbrechtsautor)

33 Prozent aller Deutschen haben keine letztwillige Verfügung errichtet. Bleiben Sie selbst nicht nachlässig, sondern kümmern Sie sich um ihren Nachlass und planen Sie, wie es nach dem Tod weiter gehen soll. So ersparen Sie Ihren Angehörigen Ärger, Frust und vielleicht auch zusätzliche Anwaltskosten.

Bei der Errichtung eines Testaments ist die Einbeziehung eines Rechtsanwalts anzuraten, denn ein hoher Anteil an Testamenten ist aus formalen Gründen unwirksam oder entspricht aufgrund der gewählten Formulierungen nicht dem letzten Willen des Testierenden. Ein Streit unter den Erben ist dann beinahe unvermeidbar.

Nach einem persönlichen Gespräch kann Rechtsanwalt Marko Jonuleit ein für Sie geeignetes Testament entwerfen. Die denkbaren Regelungen sind vielfältig und sollten sich stets an den persönlichen Wünschen und Lebensverhältnissen des Testierenden orientieren. In Betracht kommen Testamente für Alleinstehende, gemeinschaftliche Testamente wie das Berliner Testament oder auch Geschiedenentestamente für Paare, die getrennt leben. Die für Sie passende Lösung wird gefunden.

Pflichtteil

Wem aufgrund eines Erbfalls ein Pflichtteil am Erbe bzw. aus der Erbschaft zusteht oder wer aufgrund eines Erbfalls verpflichtet ist als Erbe ein Pflichtteil zu zahlen, stellen sich nicht selten viele erbrechtliche Fragen.

Kleiner Tipp: Im Gesetz lässt sich der Begriff Pflichtanteil nicht finden. Dieser wird oft umgangssprachlich verwendet. Die genaue juristische Bezeichnung ist Pflichtteil oder Pflichtteilsanspruch.

Hilfe finden Sie hier bei Anwalt Jonuleit in Oranienburg hinsichtlich der Fragen, ob überhaupt ein Pflichtteilsanspruch besteht, wie sich der genaue Pflichtteil berechnen lässt, oder ob auf den Pflichtteil auch verzichtet werden kann.

Erbengemeinschaft

(Volksmund)

Im Erbfall kann eine Person auch von mehreren Personen beerbt werden. Alle Miterben bilden sodann zusammen eine Erbengemeinschaft. Diese Gemeinschaft dient dem Zweck der Selbstauflösung. Das bedeutet, sobald das Erbe verteilt wurde, löst sich die Erbengemeinschaft auf. Der Nachlass des Erblassers wird zum gemeinschaftlichen Vermögen der Miterben.

Da die Erbengemeinschaft – wie es der Name bereits sagt – nur gemeinschaftlich handlungsfähig ist, bedingen die unterschiedlichen Interessenlagen oft Unstimmigkeiten. Wie bereits erläutert, kann die Erbengemeinschaft idealerweise durch Aufteilung des Nachlasses aufgelöst werden. Ist der Nachlass nicht ohne Weiteres teilbar, kann die Auflösung der Erbengemeinschaft durch Übernahme des Nachlasses durch einen Miterben erwogen werden. Oft geschieht dies bei Immobilienerbschaften. Hier gilt es, sachgerechte Vereinbarungen zu treffen, um die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten hinreichend zu berücksichtigen.

Allerdings gilt, sollte eine einvernehmliche Lösung unter allen Miterben nicht möglich sein, kann diese auch gerichtlich gesucht werden. Kanzlei Jonuleit mit Fokus auf Erbrecht in Oranienburg steht Ihnen bei Streitigkeiten im Rahmen der Erbauseinandersetzung zur Seite.