Kompetenz ist kostspielig? Auf den ersten Blick mag das stimmen. Bei genauerer Betrachtung ist das oft ein Trugschluss. Erst wenn der Ertrag anwaltlicher Beratung feststeht, zeigt sich der tatsächliche Nutzen. Die umsichtige und sorgfältige Bearbeitung des einzelnen Mandats hat seinen Preis. Im Regelfall liegen die Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Bei einer Mandatsannahme, werden die tatsächlichen Kosten in einem Erstgespräch transparent angesprochen und dem möglichen Ertrag gegenübergestellt. Erst hierdurch können Sie unter Ihre persönliche Bilanz einen Strich ziehen und eine für Sie wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen.
Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten des Stundenhonorars, der Pauschalvergütung, der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG und des Erfolgshonorars in den Grenzen des § 4a RVG. Honorarvereinbarungen können sinnvoll sein, wenn regelmäßiger Beratungsbedarf (z.B. für Verträge, Bescheide, allgemeine Rechtsfragen etc.) besteht oder absehbar ist. Ob hierfür die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder eine Pauschalvergütung wirtschaftlich ratsam ist, hängt von Art und Umfang der erforderlichen Rechtsberatung ab. Gern bespreche ich mit Ihnen die Alternativen.